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Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe der Piusbruderschaft (Stand 12.3.2009)

Die Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe der Priesterbruderschaft Pius X. durch Papst Benedikt XVI. hat einigen Wirbel ausgelöst. Insbesondere führten die zeitliche Nähe dieser Geste zu absolut inakzeptablen Äußerungen von einem der Bischöfe zum Holocaust für große Empörung. Als Beitrag zur Information über die Ereignisse und zur Sachlichkeit hier eine kleine Synopse.

Bischof Lefebvre als römisch-katholischer Bischof

  • 1955-62: Marcel Lefebvre ist römisch-katholischer Bischof von Dakar.
  • 1962-65: Zweites Vatikanisches Konzil, beschließt unter anderem eine Liturgiereform und macht Aussagen zu dem Verhältnis der Katholischen Kirche zu anderen Konfessionen und Religionen.
  • 1962-68: Lefebvre ist Generaloberer des Spiritaner-Ordens.
  • 1960: Lefebvre wird in die Vorbereitungskommission für das II. Vatikanische Konzil berufen.
  • 1970ff: Lefebvre geht nach dem Konzil in Opposition zu Konzilsaussagen und legt viele seiner Kirchenämter nieder.
  • 1974: Lefebvre veröffentlicht eine Grundsatzerklärung gegen das neue Meßbuch und „neo-modernistische und neo-protestantische Tendenzen“.
Gründung der FSSPX durch Lefebvre
  • 1970: François Charrière, Bischof von Lausanne genehmigt Errichtung der „Priestergemeinschaft St. Pius X.“ (FSSPX) als „pia unio“ nach can. 708 des Kirchenrechts von 1917 für zunächst sechs Jahre, ein Priesterseminar wird gegründet.
  • 1975: Pierre Mamie, neuer Bischof von Lausanne, entzieht der FSSPX nach Rücksprache mit dem Vatikan die Anerkennung, daher erlischt die Erlaubnis, das Priesterseminar zu betreiben.
  • 1975: Rekurs Lefebvres an den Vatikan, dieser wird abgelehnt durch ein persönliches Schreiben Pauls VI.
Suspendierung Lefebvres
  • 1976: Lefebvre weiht verbotenerweise FSSPX-Seminaristen zu Priestern, trotz nochmaligem ausdrücklichen Verbots aus Rom, darauf Suspendierung Lefebvres durch Paul VI., das heißt Ausschluß von Weihe- und Leitungsgewalt.
  • in Folge: Eröffnung von weiteren Seminaren und Kapellen der FSSPX.
  • 1987: Lefebvre kündigt Bischofsweihen an.
  • 1988: Verhandlungen mit Rom, Unterzeichnung eines Protokolls durch Lefebvre und Ratzinger, in dem Lefebvre den Primat sowie die Konzilsbeschlüsse anerkennt, im Gegenzug verspricht Rom die Aufhebung der Suspendierung, Anerkennung der illegalen Einrichtungen, ein Bischof aus den eigenen Reihen soll zukünftig Priester weihen dürfen. Lefebvre stellt am nächsten Tag weitere Bedingungen, die Rom als nicht akzeptabel ablehnt.
Exkommunikation Lefebvres
  • 1988: Lefebvre weiht Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson, Alfonso de Galarreta und Bernard Fellay zu FSSPX-Bischöfen, darauf Verurteilung der Tat durch Johannes Paul II. im Motu Proprio „Ecclesia Dei“, darin Feststellung der vorliegenden Exkommunikation Lefebvres, eines bei der Weihe assistierenden emeritierten Bischofs und der vier neugeweihten Bischöfe. Sie alle stehen damit außerhalb der römisch-katholischen Kirche und dürfen keine Sakramente mehr empfangen.
  • 1991: Tod Lefebvres
Wiederannäherung der FSSPX an den Vatikan
  • 2005: Gespräche zwischen Benefikt XVI. und FSSPX-Bischof Bernard Fellay verlaufen ergebnislos.
  • 2008: FSSPX-Bischof Bernard Fellay schreibt an die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ und sichert zu, die FSSPX werde die römisch-katholischen Lehren und den Primat des Papstes akzeptieren.
Interview mit Williamsen und Aufhebung der Exkommunikation
  • 21.1.2009: Ausstrahlung eines Interviews mit FSSPX-Bischof Richard Williamson im schwedischen Fernsehen  in der Reportage-Sendung „Uppdrag Granskning“ („Auftrag: Untersuchung“) auf englisch. Williamson ist kein Bischof der römisch-katholischen Kirche. Das Interview wurde ein halbes Jahr vorher im oberpfälzischen Schierling-Zaitzkofen aufgezeichnet. Er sagt unter anderem folgende Sätze und leugnet so die Ermordung von Millionen von Juden in den Konzentrationslagern, wobei er sich kaltschnäuzig auf angebliche Forschungsergebnisse beruft: „I believe there where no gas chambers.“ –  „I think that 200 or 300,000 Jews perished in Nazi concentration camps, [...] but none of them in gas chambers.“ – Die deutsche Rechtslage kennend, daß diese Aussagen illegal sind, äußert er: „Now be careful, I beg of you, this is against the law in Germany. If there was a German, somebody of the German State, you can have me thrown into prison before I leave Germany. I hope that's not your intention.“ Die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust steht nach § 130 StGB in Deutschland unter Strafe.
  • 23.1.2009: Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen FSSPX-Bischof Williamson wegen Volksverhetzung
  • 24.1.2009: Aufhebung der Exkommunikation  der vier von Lefebvre geweihten Bischöfe durch Papst Benedikt XVI., keine Aufhebung der Suspendierung, folglich also eine Art einseitige „Begnadigung“ um der Einheit willen, der nun Schritte seitens der FSSPX folgen müssen
Empörte Reaktionen
  • 27.1.2009: Die Vatikanzeitung L'Osservatore Romano gesteht ein, die Aufhebung der vier Exkommunikationen sei „nach einem falschen Drehbuch abgelaufen“ und verurteilt jeden Antisemitismus. Viele Bischöfe zeigen sich über Williamsons Äußerungen empört
  • 27.1.2009: Der FSSPX-Distriktsobere Franz Schmidberger zeigt sich „erschüttert über die Aussagen von Bischof Williamson hier in diesem Land. Die Verharmlosung der Judenmorde des NS-Regimes und dessen Greueltaten sind für uns inakzeptabel.“
  • 28.1.2009: Papst Benedikt XVI. fordert in der Generalaudienz die Anerkennung des Konzils seitens der vier Bischöfe, bringt Solidarität mit den Juden zum Ausdruck und verurteilt Gewalt. FSSPX-Bischof Williamsons Namen nennt er nicht.
  • 28.1.2009: Der Generalobere der Piusbruderschaft, FSSPX-Bischof Bernard Fellay, erteilt Williamson Redeverbot
  • 29.1.2009: Stephan Haering, Kirchenrechtler München, in Radio Vatikan: „Meine Rechtsauffassung ist, dass sie weiterhin suspendiert bleiben, denn die Inhalte der Suspension sind zwar auch mit der Exkommunikation verbunden, aber diese Kleriker der Piusbruderschaft waren zuvor schon suspendiert, d.h. die Strafe der Suspension ist vor der Exkommunikation schon über sie verhängt worden. Das Dekret spricht nur davon, daß die Exkommunikation aufgehoben ist, nicht aber davon, dass die Suspension aufgehoben ist. Insofern handelt es sich bei diesen Bischöfen wie bei allen anderen Klerikern der Priesterbruderschaft des Heiligen Pius X. um suspendierte Kleriker, die den geistlichen Dienst nicht ausüben dürfen.“
  • 29.1.2009: Mit der „Petition Vaticanum II“ fordert die Initiative „Wir sind Kirche“ die uneingeschränkte Anerkennung der Konzilsbeschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils.
  • 29.1.2009: Kardinal Darío Castrillón Hoyos in der Mailänder Zeitung „Corriere della Sera“: „Bis zum letzten Moment habe der Vatikan „absolut nichts“ von der Holocaust-Leugnung des britischen Lefebvre-Bischofs Richard Williamson gewußt.“
Aufarbeitung der ersten Reaktionen
  • 31.1.2009: FSSPX-Bischof Williamson entschuldigt sich bei Kardinal Hoyos: „Mitten im furchtbaren Medien-Sturm, der durch meine unbedachten Bemerkungen im schwedischen Fernsehen heraufbeschworen wurde, bitte ich Sie mit allem Respekt, mein aufrichtiges Bedauern für das Leid und die Probleme zu akzeptieren, die ich Ihnen und dem Heiligen Vater bereitet habe.“
  • 31.1.2009: Kommentar von Stefan von Kempis in Radio Vatikan: „Im Vatikan ist in den letzten Tagen einiges schief gelaufen. Könnte nicht ein Sprecher erklären: Wir haben einige Fehler gemacht? Da ist etwas falsch gelaufen? Dass der Papst sich um die Einheit der Kirche bemüht, darf einen freuen. Dass manche die Aufhebung einer Exkommunikation mit einer völligen Rehabilitierung verwechseln, darf einen wundern oder ärgern. Dass ein illegaler Bischof, dem der Papst so entgegenkommt, sich als Holocaust-Leugner outet und völlig unmöglich macht - das wiederum kann einem nur noch fatal vorkommen.“
  • 1.2.2009: Der Philosoph Robert Spaemann (auch ein Berater Benedikt XVI.) verteidigt die Entscheidung des Papstes. Die Aufhebung einer Exkommunikation sei „ganz und gar unpolitisch“. „Die Aufhebung bedeutet: Sie dürfen wieder beichten und die Lossprechung von ihren Sünden empfangen. Sie dürfen wieder die Kommunion empfangen. Sie müssen nicht mehr ohne Tröstung durch die Sakramente der Kirche sterben. Das ist auch schon alles.“
  • 2.2.2009: Kurienkardinal Walter Kaper: „Man hat da vorher im Vatikan zuwenig miteinander gesprochen und nicht abgecheckt, wo die Probleme auftreten.“
Deutlichere Stellungnahmen im Vatikan
  • 3.2.2009: Bundeskanzlerin Angela Merkel  fordert Papst Benedikt XVI. zu einer eindeutigen Stellungnahme auf.
  • 3.2.2009: Vatikansprecher Pater Federico Lombardi reagiert mit einer Stellungnahme. Die Aussagen des Papstes am 28.1. seien deutlich gewesen: „Die Verurteilung von Aussagen, die den Holocaust leugnen, konnte nicht klarer sein, und aus dem Kontext erschließt sich, daß diese sich auch auf die Positionen von Bischof Williamson und alle ähnlichen Positionen bezogen.“ Die Aufhebung der Exkommunikation habe nichts mit einer Legitimierung von Aussagen zu tun, die den Holocaust leugnen. Der Papst verurteile jede Leugnung des Holocaust auf das Schärfste.
  • 4.2.2009: Erklärung des Vatikanischen Staatssekretariates : „Die Aufhebung der Exkommunikation hat die vier Bischöfe von einer schwerwiegenden kanonischen Strafe befreit, hat aber nicht die juridische Lage der Bruderschaft St. Pius X. geändert, die sich gegenwärtig keiner kanonischen Anerkennung in der katholischen Kirche erfreut. Auch die vier Bischöfe haben, auch wenn ihre Exkommunikation aufgehoben ist, keine kanonische Funktion in der Kirche und üben in ihr kein berechtigtes Amt aus.[...] Die Stellungnahmen von Bischof Williamson zur Shoah sind absolut inakzeptabel und sind vom Heiligen Vater klar zurückgewiesen worden [...] Bischof Williamson wird, um zu bischöflichen Funktionen in der Kirche zugelassen zu werden, auch auf absolut unzweideutige und öffentliche Weise auf Distanz zu seinen Stellungnahmen zur Shoah gehen müssen. Stellungnahmen, die der Heilige Vater im Moment der Aufhebung der Exkommunikation nicht kannte."
  • 5.2.2009: Die Vatikanerklärung von gestern wird von vielen Bischöfen und der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem einhellig gelobt.
  • 6.2.2009: Der Bischof von Basel, Kurt Koch, konstatiert in einem Hirtenschreiben: „Vieles, was in den letzten Tagen über Papst Benedikt in der Öffentlichkeit gesagt worden ist, war bösartig. (...) Ich bin überzeugt, daß die Geschichte Papst Benedikt darin Recht geben wird, bis zum Äußersten gegangen zu sein, um die Spaltung, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingetreten ist, zu heilen.“
  • 8.2.2009: In einer gemeinsamen Erklärung teilen der Vatikanische Pressesaal und der Sprecher der Bundesregierung mit, daß Papst Benedikt XVI. und Bundeskanzlerin Merkel in einem Telefonat ihre Ansichten ausgetauscht haben: „Es war ein gutes und konstruktives Gespräch, getragen von dem gemeinsamen tiefen Anliegen der immerwährenden Mahnung der Shoah für die Menschheit.“
Folgen für FSSPX-Bischof Williamson
  • 9.2.2009: FSSPX-Bischof setzt Williamson als Leiter eines Priesterseminars bei Buenos Aires in Argentinien ab.
  • 17.2.2009: FSSPX-Oberer Schmidberger benennt „wegen der aktuellen Lage“ Matthias Gaudron als „Beauftragten für die theologische Diskussion“ in Deutschland.
  • 17.2.2009: Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sieht keinen Bedarf für Gespräche mit der Piusbruderschaft auf nationaler Ebene.
  • 19.2.2009: FSSPX-Bischof Williamson muß Argentinien wegen seiner Äußerungen zum Holocaust verlassen. Die Ausländerbehörde in Argentinien setzt ihm dafür eine Frist von zehn Tagen.
  • 25.2.2009: Der ausgewiesene FSSPX-Bischof Williamson landet am Londoner Flughafen Heathrow und bekommt Polizeischutz.
  • 26.2.2009: FSSPX-Bischof Williamson erklärt, es täte ihm leid, „diese Bemerkungen gemacht zu haben, und dass ich sie nicht gemacht hätte, wenn ich im Vorhinein um den ganzen Schaden und den Schmerz gewusst hätte, die diese verursachen würden“. Ein Vatikansprecher weist diese Erklärung als ungenügend zurück und forderte erneut eine vollständige und öffentliche Widerrufung.
  • 5.3.2009: Die deutschen Bischöfe beklagen in einer gemeinsamen Erklärung antisemitische Strömungen in der Piusbruderschaft und stellen fest, die Piusbrüderschaft stehe außerhalb der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche. Die deutschen Bischöfe fordern, daß die Piusbruderschaft die Konzilsbeschlüsse des Zweiten Vatikanums ohne Abstriche anerkennen muß. Sie sehen in der Krise auch eine Chance, das Konzil neu ins Bewußtsein zu bringen und daraus eine neue Dynamik entstehen zu lassen.
  • 12.3.2009: Papst Benedikt veröffentlicht einen Brief an die Bischöfe  bezüglich der Aufhebung der Exkommunikation der FSSPX-Bischöfe. Darin räumt er Pannen ein, kündigt eine Neuorganisation der Kurie an, bedauert die Störung im Verhältnis zu den Juden und erläutert, daß die Aufhebung der Exkommunikation der FSSPX-Bischöfe keine Anerkennung der Piusbruderschaft darstellt.
  • 26.10.2009: Das Amtsgericht Regensburg erläßt gegen Williamson einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in Höhe von 12000 €. Es handelt sich um 120 Tagessätze à 100 €. Williamson würde damit als vorbestraft gelten.
  • November 2009: Williamson legt Einspruch ein, es kommt zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht. Williamson wird zu einer Geldstrafe von 6500 € verurteilt.
  • Juli 2011: Williamsons Anwalt geht in Berufung. Der Prozeß in zweiter Instanz vor dem Landgericht Regensburg bestätigt das Urteil des Amtsgerichtes jedoch. Williamsons Verteidiger legt Revision ein.
  • 22.2.2012: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt das Urteil des Landgerichts wegen Verfahrensmängeln auf.
  • 24.10.2012: Die Piusbrüder schließen den Holocaustleugner aus ihrer Gemeinschaft aus. Der Sprecher der Piusbruderschaft erhoffte sich, daß dies die Gespräche mit dem Vatikan erleichtern werde. Williamson tritt in Folge in die Priestergemeinschaft Marcel Lefebvre ein,
  • 16.1.2013: Nachdem die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erhoben hat, wird Williamson vom Landgericht Regensburg zu einer Geldstraße von 1800 € verurteilt. Da er kein Einkommen hat und bei Freunden wohnen muß, hat das Gericht den Tagessatz niedriger angesetzt (90 Tagessätze à 20 €). Persönlich beim Prozeß anwesend ist Williamson nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
  • 19.3.2015: In Rio de Janeiro weiht Vagantenbischof Williamson einen Franzosen zum Bischof und ist damit automatisch wieder exkommuniziert, da diese Handlung gegen das römisch-katholische Kirchenrecht verstößt. Williamson war nach der Aufhebung der Exkommunikation 2009 die Spendung von Sakramenten verboten, weil er weiterhin als suspendiert galt.
Neue Entwicklungen im Vatikan
  • 17.1.2019: Nach über 30 Jahren löst Papst Franziskus die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ auf. Seit 1988 hat die Kommission sich der Fragen und Beziehungen zur Piusbruderschaft angenommen, um der Einheit der Kirche willen. Inzwischen sind viele praktische Fragen geklärt, zum Beispiel die Nutzung des alten Meßbuchs. Es verbleiben nun vor allem Fragen der Glaubenslehre, die zukünftig in der Glaubenskongregation behandelt werden.
Quellen: Radio Vatikan, SVT.se

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„Da also das Christen und Juden gemeinsame geistliche Erbe so reich ist, will die Heilige Synode die gegenseitige Kenntnis und Achtung fördern, die vor allem die Frucht biblischer und theologischer Studien sowie des brüderlichen Gespräches ist.”
Erklärung Nostra Aetate des II. Vatikanischen Konzils (1965)
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